Reiserecht und
Reisevertrag
Mit dem Abschluss
des Reisevertrags wird die Herbeiführung eines Erfolgs, d.h.
die mangelfreie Durchführung der Reiseveranstaltung
geschuldet.
Die Pflichten des
Reiseveranstalters
Die Pflichten des
Reiseveranstalters können in zwei Kategorien unterteilt
werden, die sog. Haupt- und Nebenpflichten.
Reiseveranstalter
und Hauptpflichten
Der
Reiseveranstalter hat die im ausgeschriebenen Programm
angebotenen Leistungen zu erbringen. Wenn z.B. ein
Lastminute
- Anbieter als Reiseveranstalter ein Prospekt herausgibt oder
im Reisekatalog bestimmte Leistungen verspricht, dann müssen
auch diese Leistungen vertragsgemäß frei von Reisemängeln
erbracht werden. Vollständigkeitshalber sollte
auch erwähnt werden, dass die Reisensenden auch wieder zum
vereinbarten Ort hin und wieder zurück gebracht werden
sollten, was in letzter Zeit - aufgrund der Pleitewelle -
nicht mehr so Ernst genommen zu werden scheint.
Reiseveranstalter
und Nebenpflichten
Dem
Reiseveranstalter treffen Informations- und
Organisationspflichten, so dass der Reiseveranstalter den
Reisenden auf die mit der Reise verbundenen Gefahren und
Risiken hinzuweisen hat. Des Weiteren hat der
Reiserveranstalter die sog. Verkehrsicherungspflichten, d.h.
dass von der Hotelanlage keine Gefahren ausgehen.
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