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Mesaj |
raniji
Kayıt: 21 Tem 2010 Mesajlar: 1
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Tarih: 21.07.2010, 19:09 Mesaj konusu: Anerkennung-dt. Scheidungsurteil-für den türk. Rechtsbereich |
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Hallo liebes Forum,
durch "googlen" bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ein paar Beiträge habe ich bereits durchgelesen. Jedoch konnte ich speziell zu meinem Anliegen, keine ausreichenden Antworten finden.
Zuerst möchte ich mich entschuldigen, dass ich nicht in türkischer Sprache schreibe. Der Grund ist, dass mein Türkisch nicht besonders gut ist und ich daher keine verständlichen Beiträge in Türkisch verfassen kann, dessen ungeachtet bin ich türkischer Abstammung und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Nun zu meiner Thematik:
Mein Verlobter, welcher als türkischer Staatsbürger in Deutschland lebt, ist seit dem 10.11.2007 rechtskräftig geschieden (nach deutschem Recht). Seine Ex-Frau ist ebenfalls Türkin, besitzt jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nun möchten mein Verlobter und ich sobald wie möglich heiraten, jedoch hat mein Verlobter es versäumt, die oben genannte Ehescheidung in der Türkei anerkennen zu lassen.
Nun möchten wir natürlich das Anerkennungsverfahren einleiten, wobei sich mein Verlobter bereits mit einem türkischen Anwalt in Verbindung gesetzt hat.
Dieser teilte uns mit, dass sowohl mein Verlobter als auch seine Ex-Frau einen Anwalt bevollmächtigen müssen, welche den Antrag auf Anerkennung stellen bzw. zustimmen sollen.
Nun befürchten wir, dass seine Ex-Frau nicht kooperieren wird und sich weigern wird, einen Anwalt in der Türkei zu bevollmächtigen. Wenn dies der Fall sein sollte, würde mein Verlobter alleine weitere Schritte einleiten (ihre derzeitige Anschrift ist uns bekannt), jedoch würde dies, wenn wir nicht falsch informiert sind, bedeuten, dass der ganze Prozess mehr als 5-6 Monate deuern kann.
Gibt es hierbei noch andere Möglichkeiten, um die Angelegenheit schnellst möglich zu vollziehen (z.B. Ausnahmefälle)?
Abgesehen von dem oben genannten Problem, besteht noch das Problem, dass mein Verlobter ein geringes Einkommen hat, ist nach türkischem Recht eine Beantragung auf Prozesskostenhilfe möglich?
Wenn ja, was wären die Voraussetzungen um eine PKH bewilligt zu bekommen? Wie und wo kann er die PKH beantragen?
Alle Fragen nochmals in Stichpunkten zusammengefasst:
- Wie sollte vorgegangen werden, wenn die Ex-Eherpartnerin sich weigert beim Anerkennungsverfahren mitzuwirken?
- Mögleichkeit auf Prozesskostenhilfe nach türkischem Recht?
- Voraussetzungen für PKH?
- Zuständige Stelle für die Beantragung von PKH?
Es ist ein recht langer Beitrag geworden, ich hoffe der Inhalt ist trotzdem überschaubar.
Wäre sehr nett, wenn mir jemand (mit guten Kenntnissen in diesem Bereich) antworten würde.
Vielen Dank im Voraus!
Mit Hoffnung auf Antwort und lieben Grüßen
Alev |
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Tarih: Mesaj konusu: Anzeige |
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Asikar
Kayıt: 18 Ağu 2008 Mesajlar: 890 Nerden: Hamburg-Hannover/Almanya
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Tarih: 22.07.2010, 11:09 Mesaj konusu: |
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Merhaba,
Size Türkce anlatmaya calisayim... Siz anlamaz isenizde nisanliniza okutturunuz..
Nisanlinizin bosanma kararini Türkiye de anerkenen yapabilmesi icin,(Problemlos) iki ayri avukat tutulmasi gerekiyor... Bir avukat nisanlinizi temsil edecek, diger avukat ise nisanlinizin eski esini temsil edecek...
Peki bu nasil olacak? diye sorulursa, yapacaginiz nisanlinizin Türkiye de iki avukat tutarak bu avukatlara Eski esi ile beraber ayri, ayri Volmacht göndermeleri gerekmektedir (Konsoloslukta veya herhangi bir alman noterinde de yapilabilir)... Avukatlardan biri davayi acacak diger avukat ise Anerkenen yapilmasini mahkeme huzurunda kabul edecek... Böylelikle hem zamandan tasarruf (Sparen) edilecek hemden paradan... Yani bir celsede yani durusmada olay bitecek (6 hafta icinde).
Eger nisanlinizin eski esi zorluk cikarirda Volmacht vermez ise, bu is 6 aydan az olmamak üzere 1 seneye kadar sürer...
Not: Türkiye de size PKH konusunda yardimci olacaklarini sanmiyorum... Avukatlarin ücretini kendiniz karsilamalisiniz... ( 500 ile 1500 Euro arasi degismektedir) _________________ --- KiMiNi AŞK YoRDu KiMiNi iSe HaYaT....
Aşikar... |
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