TELEFONISCHE
RECHTSBERATUNG SINNVOLL UND ZEITGEMÄSS
Berlin: (hib/VOM-re) Die Bundesregierung hält die
telefonische
Rechtsberatung über Anwalt-Hotlines
grundsätzlich für eine sinnvolle
und zeitgemäße Einrichtung.
Wie aus ihrer Antwort (14/3959)
auf eine Große Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/2564)
hervorgeht, könnten die Bürger dadurch rasch und einfach kürzere
Rechtsauskünfte verlangen.
Mit der
telefonische Rechtsberatung
reagierten Marktteilnehmer auf
einen Bedarf nach unkomplizierter Rechtsberatung bei vergleichbar
einfachen Alltagsfragen wie Kündigungs- und Verjährungsfristen,
Mietminderung oder Unterhaltshöhe.
Beratungsbedarf bestehe häufig auch über eine erste Einschätzung
eines Sachverhalts und über die Frage, ob es sich lohnt, etwas zu
unternehmen, um Rechte wahrzunehmen.
Eine Gefährdung des Verbraucherschutzes erwartet die Regierung
nicht, wenn die Hotlines transparent gestaltet und vernünftig
genutzt werden.
Vor allem müsse der Gefahr vorgebeugt werden, dass durch dieses
Angebot und durch die fachliche Beratung selbst der unzutreffende
Eindruck erweckt werde, die Hotline-Beratung könne eine umfassende
rechtliche Beratung bieten.
Einem solchen Eindruck müssten sowohl die Hotline-Betreiber als auch
die beratenden Anwälte entgegentreten.
Rechtsanwälte, die
Hotline-Rechtsberatung
anbieten, benötigten
spezifische Erfahrung und Einfühlungsvermögen, um diese Aufgabe mit
der erforderlichen Sorgfalt vornehmen zu können.
Die beratenden Anwälte haften nach Regierungsangaben, wenn sie
fahrlässig schädigen. Ob sich Probleme bei der Durchsetzung
eventueller
Schadensersatzansprüche ergeben, müsse weiter beobachtet
werden, heißt es in der Antwort.
Zur Zeit lasse sich noch nicht beurteilen, so die Regierung, ob
gesetzliche Regelungen für den Betrieb und die
Rechtsberatung über
Hotlines
erforderlich sind, etwa zu den Mindestinformationspflichten
gegenüber dem Verbraucher.
Die Bundesregierung beobachte die Entwicklung. Die Zeitgebühren, die
der Anwalt für seine Tätigkeit bei einer Hotline erhalte, könne die
gesetzliche Vergütung sowohl über- als auch unterschreiten.
Eine Gefahr für das System der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren
besteht nach Einschätzung der Bundesregierung nicht.
Sie sieht auch keine Gefahren für den Schutz der Anwaltschaft durch
die
Hotline-Rechtsberatung. Nicht-Anwälte könnten nur in den Grenzen
der Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes telefonische
Rechtsberatung anbieten.
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Quelle:
Bundestag
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