Türkische Rechtsanwaltsgebührenordnung für 2006
von
RAin Deniz Yildirim
Aufgrund der Instabilität der türkischen Währung entstand der
Bedarf, dass die offizielle Rechtsanwaltsgebührenordnung jährlich
aktualisiert wird. Die neue Gebührenordnung für das Jahr 2006 ist
von der Verband der Anwaltskammer der Türkei erlassen und am
04.12.2005 im Amtsblatt veröffentlicht worden und am gleichen Tag in
Kraft getreten. Mit der neuen Ordnung sind eigentlich die
Mindestgebühren nur für einige Bereiche um 10% oder 20 % erhöht
worden. Im Großen und Ganzen hat sich aber nicht viel geändert,
sogar nicht mal in Höhe der Inflationsrate.
Aufgrund der unterschiedlichen Praxis in der Türkei gegenüber
Deutschland, möchte ich Einiges erläutern.
Die Rechtsanwaltsgebührenordnung heißt in der Türkei
“Mindestgebühren der Rechtsanwälte”. Die Gebühren sind im Sinne des
Wortes Mindestbeträge und vor Allem in den Großstädten unter der
realistischen Grenze. Aufgrund dessen gibt es noch von jeder
örtlichen Rechtanwaltskammer eine “Empfohlene Gebührenordnung” für
die jeweilige Stadt. Nach dem ich die Beiträge der „Ordnung der
Anwaltskammer“ kurz erläutert habe, werde ich die Empfehlung der
Rechtsanwaltskammer Antalya für das Jahr 2006 durchgehen.Für die
Anwälte sind vielmehr die Empfehlungen der örtlichen
Rechtsanwaltskammern maßgebend.
Worin liegt dann die Wichtigkeit der Rechtsanwaltsgebührenordnung
der Verband der Anwaltskammer:
1. Unter der Grenze der offiziellen Rechtanwaltsgebührenordnung ein
Honorar zu vereinbaren, ist untersagt. Selbst wenn so eine
Vereinbarung getroffen wird, ist sie rechtlich nichtig.
2.Wenn die Anwälte ohne Honorar rechtliche Beratung oder Vertretung
übernehmen, müssen sie es der Rechtsanwaltskammer mitteilen. D.h.,
dass wir ohne Honorar auch keine Beratung machen dürfen. Wenn wir
dies machen, müssen wir mit Begründung dies unserer Kammer
mitteilen.
3.Wenn eine Partei das Verfahren verliert, wird zur Übernahme der
Anwaltskosten der gegnerischen Seite verurteilt. Für die Gerichte
ist die Rechtsanwaltsgebührenordnung maßgebend. Gem. § 3 RAGO dürfen
die Gerichte die mit der Ordnung festgelegten Gebühren, nach
Schwierigkeit der Sache, bis zum Dreifachen erhöhen.
Noch mal zur Aufklärung: Diese Gebühren gelten nur, wenn
keine Honorarvereinbarung getroffen worden ist und sie sind für die
Gerichte bindend. Die Partei, die am Ende des Verfahrens verliert,
wird zur Übernahme der Anwaltskosten der gegnerischen Partei
verurteilt. Dabei wird nicht das vereinbarte Honorar, sondern der
gesetzliche Satz nach RAGO berücksichtigt.
Jetzt können wir kurz einige Gebühren durchgehen:
- Mündliche Beratung für die erste Stunde: 100 YTL
- für folgende jede Stunde: 50 YTL
- Beratung vor Ort für die erste Stunde : 200 YTL,
- für die folgende jede Stunde: 100 YTL
- schriftliche Beratung : 200 YTL
- Anfertigung eines Antrages, einer Abmahnung, Mitteilung: 100 YTL
- Anfertigung eines Vertrages (z.B. Mietvertrag): 175 YTL
- Anfertigung eines Erbvertrages, einer Stiftungsurkunde, eines
Statuts, Anfertigung eines Gesellschaftsvertrages,
Veräußerungsvertrages, Fusionsvertrages: 600 YTL
- Einholung der Genehmigung zum Gründungsvertrag einer
Handelsgesellschaft : 1000 YTL
- Arbeitserlaubnis, Zulassung : 1000 YTL
- Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerung: 1000 YTL
- Vertretung vor Steuerschlichtungsausschüssen : 400 YTL
- Vertretung vor internationalen Gerichten ohne mündliche
Verhandlung: 2000 YTL
- mit mündlicher Verhandlung: 3500 YTL
Falls es sich um ein Verfahren, dessen Gegenwert Geld oder ein
dingliches Recht handelt, fängt es mit 12% des Geschäftswertes an,
wenn Geschäftswert sehr hoch ist, wird der Prozentsatz immer
weniger.
- Vertretung vor Kassationsgericht bei der mündlichen Verhandlung:
450 YTL
- Vertretung vor Patent- und Markengerichten mindestens 1100 YTL,
wenn Geschäftswert über 10.000 YTL ist, wird wieder nach
Prozenttabelle berechnet.
- Vertretung vor Strafkammer: 900 YTL
Jetzt können wir kurz die Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Antalya
für 2006 in einigen Punkten durchgehen. So wird der große
Unterschied bemerkbar.
- Vertretung vor Kassationsgericht bei der mündlichen Verhandlung:
2520 YTL
- Vertretung vor Patent -und Markengerichten mindestens 1440 YTL +
10% des Geschäftswertes.
- Mündliche Beratung pro Stunde: 300 YTL
- Beratung vor Ort pro Stunde: 450 YTL,
- Schriftliche Beratung : 480 YTL
- Anfertigung einer Anmahnung: 300 YTL
- Anfertigung einer Stiftungsurkunde, eines Statuts, Anfertigung
eines Gesellschaftsvertrages usw.: 2520 YTL
- Ein dauerhafter anwaltlicher Beistand für die eine
Personengesellschaft und GmbH: 840 YTL.
- Für eine Aktiengesellschaft: 1320 YTL monatlich
- Jede Art von Schadenersatz und Forderungsklagen: 1320 YTL+ % 10
der Geschäftwertes
- Vertretung der Angeklagten liegt zwischen 5040 YTL und 1440 YTL je
nach Schwierigkeit der Straftat
- Vertretung des Nebenklägers liegt zwischen 3060 YTL und 1020 YTL
Für die Vertretung in einzelnen Verfahren gelten wieder normale
Gebühren gesondert.
- Anerkennungsverfahren ausländischen Gerichtsentscheidungen: 2520
YTL
- Räumungsklage und Kündigungsverfahren in Mietsachen: 1100 YTL +
10% der jährlichen Miete, wenn die jährliche Miete über 4000 YTL
liegt.
- Vertretung des Angeklagten in Strafsachen liegt zwischen 4200 YTL
und 1200 YTL nach zuständigem Gericht
- Anfertigung des Revisionantrages: 400 YTL
- Anfertigung eines Erbvertrages: 1500 YTL
- Vertretung vor Verwaltungs-Finanzgerichten in allen Instanzen:
2100 YTL + 10% des Geschäftswertes
- Vollstreckungsverfahren 800 YTL + 10% des Geschäftswertes
- Grundbuchsachen: 2400 YTL + 10% des Geschäftswertes
- Vertretung vor internationalen Gerichten 4320 YTL
Zum Schluss möchte ich noch mal betonen, dass diese Gebühren ohne
Umsatzsteuer sind und Beratung oder Vertretung ohne Honorar sowohl
nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung als auch nach der Empfehlung
der Anwaltskammer Antalya untersagt ist. Ferner vor Allem in
Strafsachen, verlangen die Anwälte je nach Schwierigkeit der Sache
oder je nach Umfang der anwaltlichen Betreuung mehr Honorar als die
Empfehlung der Rechtsanwaltskammer.
Deniz Yildirim
Rechtsanwältin in Antalya
deniz.yildirim@arcor.de
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